Die Aufbewahrungsfristen für Ihre Akten
Wie bereits in vorherigen "Aktuell" berichtet, erhalten unsere Kunden in diesem Monat von uns die Entsorgungsvorschlagslisten zum 1.1.19. Jetzt können Sie prüfen, ob alle Akten zum 1.1. entsorgt werden sollen, oder ob vielleicht einige Akten länger archiviert werden.
Wenn Sie bisher noch nicht bei uns archivieren, dann müssen Sie selber dafür sorgen, welche Akten denn zum Jahresanfang entsorgt werden sollen. Und bei vielen Unternehmen findet diese Prüfung nicht statt und das Ergebnis? Entweder immer mehr teuren Raum für Akten mieten oder das Chaos nimmt ständig zu.
Um Sie bei Ihren Prüfungen ein wenig zu entlasten, haben wir Ihnen in unserer Liste der Aufbewahrungsfristen die Akten benannt, die Sie zum 1.1.19 entsorgen dürfen. Wenn Ihnen diese Arbeit zu viel ist, kein Problem. Rufen Sie den Unterzeichner an und wir übernehmen gerne Ihre Aktenbestände. Die Prüfungen werden dann automatisch von uns durchgeführt. Und bestimmt werden Sie im Vergleich zu Ihren jetzigen Raumkosten feststellen, dass es extern doch wesentlich kostengünstiger bearbeitet werden kann, als durch Ihr eigenes Personal in Ihren eigenen Räumen.
Viele Grüße
Paul Gröters