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Und bald können schon wieder Akten entsorgt werden

Das ist der Vorteil der externen Aktenarchivierung. Man wird daran erinnert, dass man zum 31.12. wieder einmal Akten entsorgen kann. Und wenn Sie der Entsorgung zustimmen, dann werden die betreffenden Akten zum 31.12. aus dem Bestand genommen und fachgerecht entsorgt.

Falls Sie Ihre Akten nicht bei uns extern archivieren, Sie können auf unseren Internetseiten ersehen, welche Akten Sie zum 1.1.2023 nicht mehr aufbewahren müssen.  Und vielleicht geben Sie uns ja Ihren Aktenbestand im kommenden Jahr zur externen Archivierung.

Ihnen weiter eine gute Zeit und bleiben Sie gesund.

Paul Gröters

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